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Richtige Rechnung
Neue gesetzliche Vorgaben für die Rechnungsstellung

Seit 01.01.04 muss eine Rechnung folgende Angaben enthalten:

- vollständiger Name und vollständige Adresse des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers
- die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- das Ausstellungsdatum
- eine fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Art der sonstigen Leistung
- den Zeitpunkt der Lieferung
- das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt
- den anzuwendenden Steuersatz (z. B. 16%) sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder einen Hinweis auf die Steuerbefreiung

Insbesondere bei Eingangsrechnungen und Kostenbelegen ist darauf zu achten, dass die o.g. Angaben in der Rechnung enthalten sind, da ansonsten der Vorsteuerabzug versagt wird.

Kleinbetragsrechnungen (bis 100 Euro) müssen folgende Angaben enthalten:

- vollständiger Name und vollständige Adresse des leistenden Unternehmens
- das Ausstellungsdatum
- die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung
- das Entgelt und die darauf entfallende USt. in einer Summe und der Steuersatz

 


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