Was wird gefördert? Zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen sowie wirtschaftsnaher Freier Berufe und zur Stärkung der Bereitschaft zur Existenzgründung werden Beratungen finanziell gefördert. Förderfähig sind:
- allgemeine Beratungen
- Existenzgründungsberatungen
- Umweltschutzberatungen.
Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerb-lichen Wirtschaft, die wirtschaftsnahen Freien Berufe, Existenzgründer und - bei Energieeinsparberatungen - auch Betriebe des Agrarberei-ches im Rahmen bestimmter Umsatzgrenzen.
Wie wird gefördert? Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss zu den Beratungskosten in Form einer Anteilsfinanzierung. Der Höchstzuschuss bei Existenzgrün-dungen beträgt 50 Prozent (max. 1.500 Euro), bei allen übrigen Bera-tungen und Umweltschutzberatungen 40 Prozent (max. 1.500 Euro). Innerhalb der Geltungsdauer der Richtlinien können für Existenzgrün-dungsberatungen insgesamt Zuschüsse bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro gewährt werden, für zeitlich und thematisch getrennte und in sich abgeschlossene Allgemein- und Umweltschutzberatungen beträgt die Summe höchstens 3.000 Euro.
Wo kann die Förderung beantragt werden? Der Antragsvordruck sowie eine Kopie der Rechnung des Beraters, des Beratungsberichtes und des Kontoauszugs bzw. der Barzahlungsquit-tung sind bei einer vom Bundesminister zugelassenen Leitstelle
(unter www.bafa.de) einzureichen. Der Antrag ist nach Bezahlung der Beratungskosten, spätestens jedoch bis zum 31. Mai des auf die Beratung folgenden Jahres abzugeben. Über die Bewilligung des Zuschusses entscheidet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr-kontrolle (BAFA) www.bafa.de. Antragsformulare (inkl. Richtlinientexte und Leitstellenverzeichnis) können Sie über den Bertelsmann Verlag beziehen.
W. Bertelsmann Verlag & Co. KG Postfach 10 06 33 D-33506 Bielefeld Tel.: 0521 / 91101-0 Fax: 0521 / 91101-79
www.wbv.de
Beratungsförderung der Länder Auch die Länderprogramme zur Beratungsförderung bieten oftmals attraktive Konditionen. Die Förderprogramme sind jedoch nicht kombi-nierbar, d. h. eine öffentlich geförderte Beratung darf nicht mit anderen öffentlichen Mitteln bezuschusst werden.
In Hessen können Gründer beispielsweise 5 Beratungstage in An-spruch nehmen, die mit jeweils 450,- Euro bezuschusst werden (Eigen-anteil mind. 15%). In Nordrhein-Westfalen werden Existenzgründungs-beratungen für eine Beratungsdauer von bis zu vier - in Ausnahmefällen bis zu 6 Tagewerken - mit bis zu 340,- Euro, in einigen Regionen bis zu 450,- Euro pro Tagewerk bezuschusst. Und auch niedersächsische Gründer erhalten bis zu 80% der Ausgaben für Beratungskosten - maximal jedoch 400,- Euro pro Tagewerk - zurück.
Erkundigen Sie sich in jedem Fall nach den Landesprogrammen zur Beratungsförderung, wenn Sie eine Beratung in Erwägung ziehen. Die einzelnen Programme und deren Konditionen können Sie in der Förder-datenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie www.bmwi.de einsehen.
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